Neue Heizungsförderung ab 21. Juli 2026: Was sich für Eigentümer ändert
Die BEG bleibt bestehen, wird aber neu ausgerichtet. Für geplante Vorhaben sind Antragsreife und Stichtag entscheidend.
Förderung, Gebäudeenergiegesetz und Entscheidungen beim Heizungstausch.
Die BEG bleibt bestehen, wird aber neu ausgerichtet. Für geplante Vorhaben sind Antragsreife und Stichtag entscheidend.
Förderstelle und Grundstruktur bleiben erhalten. Der praktische Weg führt weiter über Fachunternehmen, Bestätigung und Kundenportal.
Ab 2027 soll ein neuer Bonus europäische Wertschöpfung berücksichtigen. Die Gesamtförderung muss trotzdem für jedes Vorhaben einzeln gerechnet werden.
Mit der Reform entfällt ein Emissionsminderungszuschlag. Förderfähigkeit und technische Anforderungen bleiben getrennte Fragen.
Ein Wärmeplan zeigt mögliche Versorgungsgebiete, ist aber noch kein persönliches Anschlussangebot.
Eine funktionierende Heizung muss nicht pauschal sofort ersetzt werden. Entscheidend sind Defekt, Einbauzeitpunkt und örtliche Wärmeplanung.
Nicht jedes förderfähige System ist sofort verfügbar. Für die Zwischenzeit kann unter Bedingungen eine provisorische Technik eingesetzt werden.
In Gebäuden mit mehreren Einheiten treffen Technik, Eigentümerbeschluss und Kostenverteilung aufeinander.
Förderprogramme knüpfen den Vorhabenbeginn an klare Regeln. Ein falscher Zeitpunkt kann einen ansonsten passenden Antrag ausschließen.
Die technische Bestätigung verbindet geplante Anlage, Gebäude und Förderantrag.